Mein Gerät ist defekt, was kann ich tun?
Sollte Ihr Gerät einmal ausgefallen sein, kontaktieren Sie uns und Sie erhalten
schnellstmöglichen Ersatz. Die Kosten für die Reparatur werden in der Regel von Ihrer
Krankenkasse übernommen, es sei denn, der Fehler ist auf eigenes Verschulden zurückzuführen.
In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Privatrechnung und müssen die Kostenübernahme
mit Ihrer Hausrat- bzw. Haftpflichtversicherung klären.
Service-Telefon: 036458-30501
Wo erhalte ich Ersatz für mein defektes Verbrauchsmaterial?
Wir haben einen Rahmenvertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, der die komplette
Versorgung mit Ihrem Therapiegerät und dem zugehörigen Verbrauchsmaterial beinhaltet.
Sollten Sie Ersatz benötigen, rufen Sie uns an (Tel. 036458-30501) oder schreiben uns
eine E-Mail.
Wir teilen Ihnen dann mit, was wir von Ihnen benötigen
(z. B. ärztliches Rezept, Betriebsstunden Ihres Therapiegerätes, Zuzahlung) und liefern
Ihnen das bestellte Material dann schnellstmöglich.
Welche Zuzahlungen muss ich leisten?
Gesetzlich Versicherte müssen normalerweise bei Warenlieferungen eine Zuzahlung in
Höhe von 10 % des Warenwertes, aber maximal 10 &euro zuzahlen. Dies ist jedoch von Krankenkasse
zu Krankenkasse verschieden. Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung gemäß § 33 SGB V befreit,
entfällt diese komplett.
Unter Umständen benötigen Sie jedoch ein ärztliches Rezept für Ihre bestellten Verbrauchsmaterialien.
Privatpatienten erhalten für die von ihnen bestellten Waren zunächst eine Privatrechnung,
können diese jedoch abhängig von den jeweiligen Verträgen bei ihrer Krankenkasse einreichen
und erhalten einen Teil der Kosten erstattet.
Selbstzahler können jederzeit auf eigene Rechnung Waren bei uns erwerben,
sofern es sich nicht um rezeptpflichtige Produkte handelt.
Was ist Mitwirkungspflicht?
Sind Sie gesetzlich versichert, erhalten Sie Ihr Therapiegerät von Ihrer Krankenkasse
leihweise zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass die Kasse sämtliche Kosten für
Gerät und (Standard-) Zubehör übernimmt. Im Gegenzug sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
Darunter versteht man nicht nur die regelmäßige Nutzung des Therapiegerätes, sondern
beispielsweise auch die Übermittlung der Nutzungsstunden des Gerätes auf Anfrage sowie
das Ermöglichen des Zugangs zum Gerät um Wartungen, technische Überprüfungen oder
Reparaturen daran durchzuführen. Eine Vernachlässigung Ihrer Mitwirkungspflicht gem.
§§ 60 ff SGB I kann zum Entzug der Leistungsbewilligung durch Ihre Krankenkasse führen,
sodass private Kosten auf Sie zukommen können.
Was ist bei der Reinigung von Gerät und Zubehör zu beachten?
Um Ihr Therapiegerät zu reinigen, wischen Sie es gelegentlich mit einem feuchten Lappen ab.
Beachten Sie unbedingt die Informationen zum Filterwechsel um die Lebensdauer des
Gerätes nicht unnötig zu verkürzen.
Befeuchter sollten täglich gründlich gereinigt und mit frischem destillierten Wasser aufgefüllt werden.
Masken und Atemschläuche sollten einmal pro Woche gründlich gereinigt werden.
Verwenden Sie hierfür warmes (nicht kochendes) Wasser, lassen die Teile einweichen und
waschen sie anschließend gründlich aus. Sie können eine milde Seifenlauge benutzen,
jedoch keine Haushaltsreiniger bzw. Desinfektionsmittel. Sollten Sie Ihr Zubehör dennoch
desinfizieren wollen, kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. Kontakt
Kann ich mein Therapiegerät mit in den Urlaub nehmen?
Kann ich Geräte privat mieten/ leihen?
Sie können alle Geräte in unserem Produktportfolio auf eigene Kosten mieten/ leihen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns per Mail oder unter unserer Service-Nr. 036458-30501.
(Kontakt) Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.